Busecker Kulturdenkmal verschandelt

von Manfred Weller (Kommentare: 0)

Baufehler wurde mit Geländer kaschiert

Das Busecker Brückelchen hinter der Kirche ist ein Kultur- und Kultdenkmal.

Im letzten Jahr wurde es gründlich restauriert. Dabei erhielten alle Steine beim Abbau eine Nummer, damit sie beim Zusammenbau wieder exakt an die gleiche Stelle gesetzt werden konnten. Es zeigte sich, dass eine Restaurierung dringend nötig war, denn von dem Mörtel war nur der Sand übriggeblieben. Das Gewicht der Steine und die mit Speis verschmierten Fugen hielten das Bauwerk noch zusammen.

Die Busecker freuten sich über das ihnen von Kindheit an vertraute „Brückelchen im neuen Glanz“.

Umso größer war das Entsetzen, als plötzlich ein „Klettersteig“ auf die historischen Mauern montiert wurde.

Einige Jahrhunderte erfüllte das Brückelchen im Gegensatz zur Schmidtbrücke und der Talbrücke in der Mollner Straße die Vorgaben der „Verkehrssicherheitspflicht“. Die Brüstung muss eine Höhe von neunzig Zentimetern haben, beim Brückelchen waren es auf voller Länge sogar fünfundneunzig Zentimeter.

Warum ist das aber jetzt nicht mehr so? Im wahrsten Sinne des Wortes wurde beim letzten Schritt ein fataler Baufehler begangen. Das Pflaster entspricht nicht dem Original. Scheute man keine Kosten, die beiden Brüstungsmauern wieder exakt nach dem früheren Vorbild aufzubauen, ist das Pflaster jetzt oben viel dicker und dadurch höher. Es steigt beim letzten Schritt „am Gipfel“ des Brückelchens um neun Zentimeter höher an als vorher. Man sieht es deutlich an der Stelle, wo das Pflaster an die Mauersteine grenzt. Oberfläche des Pflasters und Fugen der Mauersteine verlaufen nicht mehr wie früher parallel. Dies führt dazu, dass in der Mitte des Bauwerkes eine kurze Strecke die ursprüngliche Brüstungshöhe statt fünfundneunzig nur noch sechsundachtzig Zentimeter beträgt.

Anstatt das Pflaster wieder original herzustellen, kaschierte man diesen Baufehler mit einem Geländer. Das kann natürlich nicht so bleiben! Wenn sehr viel Geld in die Restaurierung investiert wird, dann muss das Ergebnis auch dem Original entsprechen. Also gehören das Pflaster wieder vorbildgerecht aufgebaut und die Verschandelung entfernt. Dann erstrahlt das Brückelchen in seiner ursprünglichen Schönheit und erfüllt auch wieder die Sicherheitsvorschriften wie vorher.

> Leserbrief als PDF herunterladen

 

Zurück

Einen Kommentar schreiben